Angebot Munker Privacy Consulting GmbH zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz/HinSchG

Einige der Kunden, die von Munker Privacy Consulting GmbH zu Datenschutz und IT-Sicherheit beraten wurden, haben das Unternehmen auf das Hinweisgeberschutzgesetz angesprochen und sich eine Lösung für die Umsetzung der geforderten Hinweisgeber-Meldestelle gewünscht.

Der Hintergrund: Unternehmen, die 50 und mehr Mitarbeiter beschäftigen, müssen laut Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine interne Meldestelle einrichten. Für Unternehmen, die über 250 Mitarbeiter beschäftigen, ist diese bereits jetzt Pflicht, für Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern ab dem 17.12.2023.

Munker Privacy Consulting GmbH hat sich das HinSchG also vorgenommen und zusammen mit einem Kooperationspartner, einer im HinSchG sehr erfahrenen Anwaltskanzlei, eine komfortable und vor allem einfache Lösung für Unternehmen gestaltet.

Wenn Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt, Sie sich noch keine Gedanken über das HinSchG gemacht und eigentlich keine Zeit (und vielleicht auch keine Lust) haben, sich darum selbst zu kümmern, melden Sie sich bei Geschäftsführerin Christine Munker am Besten direkt per E-Mail c.munker@munker.info.

Christine Munker spricht in einem natürlich kostenlosen Infogespräch über die Anforderungen, die Sie erfüllen müssen, und lässt Ihnen im Anschluss ein individuelles Angebot zum Betrieb Ihrer internen Meldestelle zukommen.

BONUS für UWS-Mitglieder: 25% Rabatt auf die einmalige Einrichtungsgebühr und das umfangreiche Dokumentenpaket.

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